Radfahrstreifen auf dem Alten Hessenweg in Häcklingen

Radfahren auf dem Alten Hessenweg

Erfahren Sie mehr über die neue Regelung zum Radfahren auf dem Alten Hessenweg in Häcklingen. Warum ist das Radfahren auf dem Gehweg verboten? Welche Ausnahmen gibt es? Jetzt lesen!

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Neue Regelung für mehr Sicherheit für das Radfahren auf dem Alten Hessenweg

Seit der Sanierung des Alten Hessenwegs in Häcklingen hat sich eine wichtige Verkehrsregel geändert: Das Radfahren auf dem Gehweg ist nicht mehr gestattet. Diese Entscheidung sorgt für Diskussionen, bringt jedoch auch klare Vorteile. Was hinter der neuen Regelung steckt, welche Ausnahmen es gibt und was Radfahrer beachten müssen, erfahren Sie hier.

Warum ist das Radfahren auf dem Gehweg nun verboten?

Die Hansestadt Lüneburg hat die Änderung mit zwei Hauptargumenten begründet:

  1. Bessere Straßenzustände:
    Zuvor wurde das Radfahren auf dem Gehweg aufgrund der schlechten Fahrbahnbeschaffenheit des Alten Hessenwegs toleriert. Nach der umfassenden Sanierung ist dieser Grund hinfällig. Die neue Fahrbahndecke bietet nun sichere Bedingungen für Radfahrer auf der Straße.
  2. Vermiedene Konflikte:
    In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Konflikten zwischen Radfahrern, Fußgängern, Anwohnern und Nutzern des ÖPNV. Besonders problematisch war der abschüssige Bereich des Alten Hessenwegs, der durch die Änderung entschärft wird.

Welche Regeln gelten jetzt?

  • Erwachsene Radfahrer:
    Müssen künftig die Fahrbahn nutzen, sofern keine separate Radverkehrsanlage vorhanden ist.
  • Kinder:
    • Kinder bis 8 Jahre müssen weiterhin auf dem Gehweg fahren.
    • Kinder zwischen 8 und 10 Jahren dürfen selbst entscheiden, ob sie auf dem Gehweg oder der Straße fahren möchten.
    • Begleitpersonen (mindestens 16 Jahre alt) dürfen Kinder unter 8 Jahren auf dem Gehweg begleiten.

Bußgelder bei Verstößen

Wer den Gehweg trotz der neuen Regelung mit dem Fahrrad befährt, riskiert ein Bußgeld. Hier eine Übersicht:

  • Verbotswidriges Befahren: 55 €
  • Mit Behinderung: 70 €
  • Mit Gefährdung: 80 €
  • Mit Unfallfolge: 100 €

Besonders wichtig: Achten Sie darauf, dass der Gehweg nicht durch Beschilderung wie das Zeichen „Radfahrer frei“ für den Radverkehr freigegeben ist.

Kritik und offene Punkte

Der Ortsvorsteher von Häcklingen, Wolfgang Güth, sieht die Regelung grundsätzlich positiv, äußerte jedoch Bedenken bezüglich eines spezifischen Abschnitts. Zwischen den Straßen „Am Bäckfeld“ und „In der Süßen Heide“ führt die neue Regelung dazu, dass Radfahrer von einem kombinierten Geh- und Radweg auf die Fahrbahn wechseln müssen, um links in den Alten Hessenweg einzubiegen. Diese Stelle birgt aus seiner Sicht ein erhöhtes Unfallrisiko.

Güth hat die Verwaltung gebeten, den Gehweg auf diesem Abschnitt wieder für Radfahrer freizugeben. Die Verwaltung hat eine Prüfung und Rücksprache mit der Polizei zugesichert.

Was bedeutet das für die Sicherheit?

Die neue Regelung soll langfristig die Verkehrssicherheit erhöhen, indem klare Verhältnisse geschaffen werden. Radfahrer haben auf der Straße mehr Platz, während Fußgänger und Nutzer des ÖPNV sich ungestört auf dem Gehweg bewegen können.

Fazit: Radfahren auf dem Alten Hessenweg

Mit der Sanierung des Alten Hessenwegs wurde die Grundlage für ein sicheres und konfliktfreies Miteinander geschaffen. Die neue Regelung erfordert jedoch von allen Verkehrsteilnehmern Rücksichtnahme und Achtsamkeit. Besonders für Radfahrer gilt es, sich an die Änderungen zu halten, um Bußgelder und Unfälle zu vermeiden.

Wir informieren, sobald sich Neuerungen oder weiterführende Informationen ergeben.

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